Auf hochwertige Bodenbeläge wie Laminat, Parkett, Vinylboden, Korkboden und Designboden geben die Boden-Hersteller eine lange Garantie. Die Garantie gilt ab dem Kaufdatum, weshalb die Rechnung unbedingt aufgehoben werden sollte. Die Garantie gilt lediglich für den Erstkäufer und für die erste Verlegung. Der Auszahlungsbetrag wird nach Abzug „Neu für Alt“ berechnet, das heißt an die verbleibende Garantiezeit angepasst. Meist umfasst die Garantie den Oberflächenabrieb, die Verleimung bei mehrschichtigen Belägen sowie die Stabilität der Klick-Verbindung.
Die Garantiezeit unterscheidet sich nach Bodenart, denn Parkett lässt sich beispielsweise im Gegensatz zu Laminat abschleifen, und Dicke der Nutzschicht. Die Hersteller unterscheiden zudem zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Private Wohnräume weisen in der Regel einen geringeren Publikumsverkehr auf als gewerblich genutzte Räume. Zudem werden gewerbliche Räume meist in Straßenschuhen betreten, was für einen schnelleren Abrieb der Oberfläche sorgt. Böden, die in gewerblichen Räumen verlegt werden, erhalten entweder eine verkürzte Garantiezeit oder sind von der Garantie gänzlich ausgenommen.
Garantieausschluss
Die Garantiebedingungen der Hersteller unterscheiden sich voneinander, weisen aber auch Gemeinsamkeiten auf. Ein Garantiefall liegt nur vor, wenn der Boden trotz sachgemäßer Verlegung und Pflege Schäden aufweist. Die Verlegeanleitung muss deshalb genau eingehalten werden und der Boden nach Herstellerangabe gepflegt und gewartet werden. Die Verwendung von Bodenzubehör, Unterlagsmaterialien, Verlegematerialien und Pflegemitteln, die nicht vom Hersteller freigegeben sind, können unter Umständen zum Verfall der Garantie führen. Dies gilt ebenfalls für die Verwendung von nicht frei gegebenen Klebern bei verklebender Verlegung. Die Garantie gilt nicht für mechanische Beschädigungen, Verformungen durch jahreszeitlich bedingte Temperaturschwankungen, Verfärbungen durch Licht oder Insektenbefall.
Verlegung und Garantiebedingungen
Vor der Verlegung müssen die Bodendielen oder Fliesen geprüft werden, denn nur unzerschnittene und nicht verlegte Elemente können direkt reklamiert werden. Nicht alle Bodenbeläge sind für jeden Raum geeignet. Die Garantie verfällt daher, wenn ein nicht geeigneter Boden im Feuchtraum verlegt wird. Manche Böden sind trotz Feuchtraumeignung von der Garantie ausgenommen, wenn der Boden in Bad oder Küche verlegt wird. Für die Verlegung in nassen Bereichen wie Sauna oder Pool oder dem Außenbereich müssen spezielle Beläge gewählt werden. Nicht jeder Bodenbelag ist mit der Fußbodenheizung kompatibel. Die Garantie verfällt, wenn der ungeeignete Belag auf einer Heizung oder einem unpassenden Heizsystem verlegt wird. Insbesondere bei der Verlegung auf der elektrischen Fußbodenheizung ist Vorsicht geboten.
Der Bodenbelag sollte nur auf freigegebenem Untergrund verlegt werden. Niemals sollte ein Boden auf bestehendem textilem Bodenbelag verlegt werden. Wird der Bodenbelag auf Holzplatten oder alten Dielen verlegt, muss die Stabilität des Unterbodens geprüft und lose Dielen befestigt werden. Mineralischer Untergrund ist erst dann verlegreif, wenn er ausreichend ausgetrocknet ist. Die Feuchtigkeitsmessung gibt Auskunft über den Zustand des Untergrundes, der Grenzwert muss mit den Angaben des Herstellers abgeglichen werden. Zudem muss der Untergrund frei von Rissen und eben sein. Gegebenenfalls müssen die Unebenheiten ausgeglichen werden, denn ein unebener Untergrund kann zur Beschädigung der Klick-Verbindung oder des Belags führen. Bei Materialien auf Holzbasis müssen Dehnungsfugen eingeplant werden, denn das Material dehnt sich bei Temperaturschwankungen aus. Wird keine Fuge frei gelassen, wölbt sich der Belag, kann jedoch nicht beim Hersteller reklamiert werden. Des Weiteren muss das nötige Unterlagsmaterial wie die Dampfbremse bei mineralischem Untergrund oder die passende Dämmung bei der Verlegung auf der Fußbodenheizung verwendet werden, um den Garantieanspruch zu behalten.
Schwere Möbel und Einrichtungsgegenstände wie Küchenzeilen, einige Einbauschränke und große Aquarien sorgen dafür, dass sich der Boden nicht in alle Richtungen ausdehnen kann. Einige Hersteller nehmen daher Böden von der Garantie aus, die unter schweren Einrichtungsgegenständen verlegt werden. Die Küche kann vor dem Verlegen des Bodenbelags aufgebaut werden und der Belag lediglich bis zur Sockelblende verlegt werden.
Pflege und Garantie
Der Bodenbelag sollte nach der Pflegeanleitung des Herstellers gepflegt und gereinigt werden. Schäden, die durch nicht sachgemäße Pflege wie den Einsatz falscher Reinigungsmittel entstehen, können nicht geltend gemacht werden. Möbel, die verrückt werden, sollten mit Filzgleitern ausgestattet werden und ausschließlich Stuhlrollen in empfohlener Stärke verwendet werden, um Garantieleistungen in Anspruch nehmen zu können.